Zusammenarbeit  mit  Eltern

 

Liebe Eltern!                                                                                            

Die enge Zusammenarbeit und der Kontakt zwischen den Eltern, den pädagogischen MitarbeiterInnen und der Kirchengemeinde als Träger des Kindergartens ist sehr wichtig und eine entscheidende Voraussetzung für gute pädagogische Arbeit. Um diese Zusammenarbeit zu regeln gibt es die drei Ebenen der Elternmitwirkung: die Elternversammlung, den Elternbeirat und den Rat der Tageseinrichtung.

Die Elternmitwirkung in der Elternversammlung, dem Elternbeiratund dem Rat der Tageseinrichtunghat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Ihnen, der Kirchengemeinde als Träger und unseren pädagogischen MitarbeiterInnen lebendig zu gestalten.

Durch Ihr Mitmachen, liebe Eltern, möchten wir erreichen, dass die Arbeit in unseren Kindertagesstätten St. Cosmas und Damian, St. Elisabeth und St. Josef transparent wird und Sie die Möglichkeit haben Ihre Vorstellungen einzubringen und für das Wohl Ihrer Kinder Mitverantwortung zu tragen.

Die Mitarbeit und Mitverantwortung der Eltern geschieht auf drei Ebenen, die eng miteinander verbunden sind:

Die Elternversammlungbesteht aus allen Eltern der Tageseinrichtung. Diese wählen eine/n Versammlungsleiter/in sowie eine/n Ersatzversammlungsleiter/in für das laufende Kindergartenjahr. Die Elternversammlung kann Auskunft verlangen über alle den Kindergarten betreffenden Fragen, z.B. Konzeption oder Öffnungszeiten und kann sich dazu äußern. Die Elternversammlung trifft sich einmal jährlich.

Die Elternversammlungwählt den Elternbeirat.

DerElternbeirat besteht aus einem Elternvertreter und einem Stellvertreter  je 20 angefangener /genehmigter Betreuungsplätze  in der Kita. Der Vorsitzende der Elternversammlung darf nicht zugleich Mitglied des Elternbeirates sein. Der Elternbeirat tritt mindestens dreimal jährlich zusammen. Seine Amtszeit endet mit der Wahl des neuen Elternbeirats.

Die Aufgaben des Elternbeirates sind:

Ødie Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger (der Kirchengemeinde) und der Leitung der Einrichtung zu vertreten

Ødie Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und den ErzieherInnen zu fördern                                                                   

Ødie Entscheidungen über das pädagogische Konzept der Kita, über die räumliche und sachliche Ausstattung, die personelle Besetzung, sowie die Aufnahmekriterien zu begleiten.

Zu seinen Beratungen kann der Elternbeirat Vertreter des Trägers, die pädagogischen Mitarbeiter oder andere Fachleute hinzuziehen.           Der Elternbeirat kann einen Sprecher wählen.

DerElternbeiratsendet Vertreter in den Rat der Tageseinrichtung.

Der
Rat der Tageseinrichtungbesteht zu einem Drittel aus Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirats. Die Größe des Rates legt der Träger fest. Er kann weitere Mitglieder zu seiner Beratung einladen. Der Rat der Tageseinrichtung wählt eine/n Vorsitzende/n, eine/n Stellvertreter/in  sowie eine/n Schriftführer/in. Er tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Amtszeit endet mit der Wahl des neuen Elternbeirats.

Die Aufgaben des Rates der Tageseinrichtungsind:

Ødie Grundsätze für die Erziehungs-und Bildungsarbeit zu beraten

Ødie erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung zu beraten

Ødie Aufnahmekriterien zu vereinbaren

Ødie Öffnungs- und Schließzeiten der Kita zu beraten

Ødie Erziehungsberechtigten umfassend zu informieren und an der Willensbildung zu beteiligen.

 

Liebe Eltern,

über diese Mitarbeit in den gewählten Gremien hinaus sind Sie alle eingeladen, sich am Leben in unseren Einrichtungen aktiv zu beteiligen. Nur in einem guten Miteinander kann die gemeinsame Erziehungsaufgabe zum Wohl Ihrer Kinder optimal gelingen.

Wir, die MitarbeiterInnen der Kitas St. Cosmas und Damian, St. Elisabeth und St. Josef, der Kindergartenausschuss des Kirchenvorstandes als Trägervertreter und ich als Verbundleitung  freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

Maria Eckrodt-Bülters, Verundleitung